Mitgliedsbeiträge /Beitragsordnung
Beitragsordnung des SV Chemie Genthin e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.
§ 3 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beiträge sind mindestens
quarteilsweise zu zahlen.
Die Fälligkeit wird zu folgenden Terminen fällig:
quartalsweise Zahlung bis zum 10. des ersten Quartalsmonats
halbjährliche Zahlung bis zum 10.02. für das 1. Halbjahr
bis zum 10.07. für das 2. Halbjahr
jährliche Zahlung bis zum 10.03.
3. Mit Eintritt in den Verein sind neben der Aufnahmegebühr
mindestens die Monatsbeiträge für das laufenden Quartal
zu zahlen.
§ 4 Beiträge
Beitragsklasse |
Mitgliedsstatus |
Monatsbeitrag |
01 |
Kinder bis zum 6. Geburtstag |
4,00 € |
02 |
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag |
5,00 € |
03 |
Erwachsene über 18 Jahre |
8,00 € |
04 |
Ehrenmitglieder |
o. B. |
05 |
Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder /Jugendliche bis z. 18. Geburtstag) |
20,00 € |
06 |
Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder Freiwilliges Soziales Jahr Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres) |
5,00 € |
07 |
Passive Mitglieder |
5,00 € |
08 |
Einmalige Aufnahmegebühr f. Erwachsene |
5,00 € |
09 |
Einmalige Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche |
4,00 € |
Zur Vermeidung von Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll, durch Vorstandsbeschluss der Beitrag gemindert oder erlassen werden. Eine Antragstellung rückwirkend ist nicht möglich.
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Für die Beitragshöhe der Klassen 1-3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.
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Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 – 07 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
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Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
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Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen – Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
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Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter der Gläubiger-ID: DE65ZZZ00002461144 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer)
mindestens quartalsweise bis zum 10. des ersten Quartalsmonat
halbjährlich bis zum 10.02. für das 1. Halbjahr
bis zum 10.07. für das 2. Halbjahr
jährlich bis zum 10.03. ein.
Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
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Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
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Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
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Sektion Turnen
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Kinder bis zum 6. Geburtstag 6,00 €
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Mitglieder ab dem 6. Geburtstag
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1. Familienmitglied 20,00 €
2. Familienmitglied 15,00 €
3. Familienmitglied 10,00 €
ab 4. Familienmitglied je 5,00 €
2. trainierende Breitensportler
aktive erwachsene Wettkampfsportler 2,00 €
oder alle Sportler mit Nutzung von Sporthallen 2,00 €
alle Sportler über 18 Jahre bei Nutzung der Schwimmhalle 4,00 €
§ 5 Gebühren
Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall festzulegen sind.
Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.
Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.
§ 6 Vereinskonto
Kontoinhaber: SV Chemie Genthin e.V.
Bank: Sparkasse MagdeBurg
IBAN: DE07 8105 3272 0711 0035 99
BIC: NOLADE21MDG
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.
Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 28.04.2022