Beitragsordnung


SV Chemie Genthin e. V.

Beitragsordnung

Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und weiteren Regelungen des SV Chemie Genthin e. V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.

§ 3 Beschlüsse
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge sind mindestens halbjährlich zu zahlen und sind zu folgenden Terminen fällig:
10. Februar Halbjährliche Zahlung für das 1. Halbjahr
10. Juli Halbjährliche Zahlung für das 2. Halbjahr
10. März Jährliche Zahlung
  1. Mit Eintritt in den Verein sind neben der Aufnahmegebühr mindestens die Monatsbeiträge für das laufende Halbjahr zu zahlen.
§ 4 Beiträge
Beitragsklasse Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezifischer Beitrag Monatl. Mitgliedsbeitrag gesamt
01 Kinder bis zum 6. Geburtstag 5,00 € 5,00 €
02 Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 6,00 € 6,00 €
03 Erwachsene über 18 Jahre 9,00 € 9,00 €
03.1 Trainierende Breitensportler
– aktive erwachsene Wettkampfsportler
– Sportler mit Nutzung v. Sporthallen
– Sportler mit Nutzung d. Schwimmhalle

9,00 €
9,00 €
9,00 €

3,00 €
3,00 €
5,00 €

12,00 €
12,00 €
14,00 €
04 Ehrenmitglieder o. B.
05 Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder / Jugendliche bis z. 18. Geburtstag) 20,00 € 20,00 €
06 Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder Freiwilliges Soziales Jahr

Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres)
6,00 € 6,00 €
07 Passive Mitglieder 6,00 € 6,00 €
08 Einmalige Aufnahmegebühr f. Erwachsene 5,00 €
09 Einmalige Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche 4,00 €
Zur Vermeidung von Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll, durch Vorstandsbeschluss der Beitrag gemindert oder erlassen werden. Eine Antragstellung rückwirkend ist nicht möglich.
  1. Für die Beitragshöhe der Klassen 1–3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05–07 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

    Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen-Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
  5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Gläubiger-ID: DE65ZZZ00002461144
Mandatsreferenz: interne Vereins-Mitgliedsnummer
Halbjährlich – 10. Februar Einzug für das 1. Halbjahr
Halbjährlich – 10. Juli Einzug für das 2. Halbjahr
Jährlich – 10. März Einzug des Jahresbeitrages

Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

  1. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  2. Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
7.1 Sektion Turnen
Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezif. Beitrag / mtl. Monatl. Mitgl.-Beitrag gesamt
Kinder bis zum 6. Geburtstag 5,00 € 5,00 € 10,00 €
Kinder ab dem 6. Geburtstag
1. Fam.Mitglied
6,00 € 19,00 € 25,00 €
2. Fam.Mitglied 6,00 € 14,00 € 20,00 €
3. Fam.Mitglied 6,00 € 9,00 € 15,00 €
ab 4. Fam.Mitglied 6,00 € 4,00 € 10,00 €
§ 5 Gebühren

Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall durch den Vorstand festzulegen sind.

Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.

§ 6 Vereinskonto
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt

Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.

Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde am 25.04.2024 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Formulare & Downloads

Die Beitragsordnung und die benötigten Formulare können hier direkt als PDF geöffnet werden.