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Beitragsordnung

Wichtige Information

Gültig ab 01.01.2027

Neue Beitragsordnung ab 01.01.2027

Die Mitgliederversammlung des SV Chemie Genthin e. V. hat am 06.05.2026 eine neue Beitragsordnung beschlossen. Diese tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

i Bis einschließlich 31.12.2026 gilt weiterhin die derzeitige Beitragsordnung. Die neue Beitragsordnung stellen wir bereits jetzt zur frühzeitigen Information bereit.
Zur Beitragsordnung ab 01.01.2027 ↓


SV Chemie Genthin e. V.

Beitragsordnung

Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und weiteren Regelungen des SV Chemie Genthin e. V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.

§ 3 Beschlüsse
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge sind mindestens halbjährlich zu zahlen und sind zu folgenden Terminen fällig:
10. Februar Halbjährliche Zahlung für das 1. Halbjahr
10. Juli Halbjährliche Zahlung für das 2. Halbjahr
10. März Jährliche Zahlung
  1. Mit Eintritt in den Verein sind neben der Aufnahmegebühr mindestens die Monatsbeiträge für das laufende Halbjahr zu zahlen.
§ 4 Beiträge
Beitragsklasse Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezifischer Beitrag Monatl. Mitgliedsbeitrag gesamt
01 Kinder bis zum 6. Geburtstag 5,00 € – 5,00 €
02 Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 6,00 € – 6,00 €
03 Erwachsene über 18 Jahre 9,00 € – 9,00 €
03.1 Trainierende Breitensportler
– aktive erwachsene Wettkampfsportler
– Sportler mit Nutzung v. Sporthallen
– Sportler mit Nutzung d. Schwimmhalle

9,00 €
9,00 €
9,00 €

3,00 €
3,00 €
5,00 €

12,00 €
12,00 €
14,00 €
04 Ehrenmitglieder o. B. – –
05 Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder / Jugendliche bis z. 18. Geburtstag) 20,00 € – 20,00 €
06 Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder Freiwilliges Soziales Jahr

Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres)
6,00 € – 6,00 €
07 Passive Mitglieder 6,00 € – 6,00 €
08 Einmalige Aufnahmegebühr f. Erwachsene 5,00 € – –
09 Einmalige Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche 4,00 € – –
Zur Vermeidung von Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll, durch Vorstandsbeschluss der Beitrag gemindert oder erlassen werden. Eine Antragstellung rückwirkend ist nicht möglich.
  1. Für die Beitragshöhe der Klassen 1–3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05–07 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

    Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen-Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
  5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Gläubiger-ID: DE65ZZZ00002461144
Mandatsreferenz: interne Vereins-Mitgliedsnummer
Halbjährlich – 10. Februar Einzug für das 1. Halbjahr
Halbjährlich – 10. Juli Einzug für das 2. Halbjahr
Jährlich – 10. März Einzug des Jahresbeitrages

Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

  1. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  2. Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
7.1 Sektion Turnen
Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezif. Beitrag / mtl. Monatl. Mitgl.-Beitrag gesamt
Kinder bis zum 6. Geburtstag 5,00 € 5,00 € 10,00 €
Kinder ab dem 6. Geburtstag
1. Fam.Mitglied
6,00 € 19,00 € 25,00 €
2. Fam.Mitglied 6,00 € 14,00 € 20,00 €
3. Fam.Mitglied 6,00 € 9,00 € 15,00 €
ab 4. Fam.Mitglied 6,00 € 4,00 € 10,00 €
§ 5 Gebühren

Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall durch den Vorstand festzulegen sind.

Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.

§ 6 Vereinskonto
Kontoinhaber SV Chemie Genthin e.V.
Bank Sparkasse MagdeBurg
IBAN DE07 8105 3272 0711 0035 99
BIC NOLADE21MDG
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt

Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.

Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde am 25.04.2024 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Formulare & Downloads

Die Beitragsordnung und die benötigten Formulare können hier direkt als PDF geöffnet werden.

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2025 · PDF › Aufnahmeformular inkl. Datenschutz · ausfüllbares PDF › SEPA-Lastschriftmandat Formular · PDF ›
§ 4

Beiträge

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Beitragsrechner

Beitragsordnung ab 01.01.2027

Mitgliedsbeitrag berechnen

Stellen Sie Ihre Haushalts- und Mitgliedssituation zusammen. Der Rechner ermittelt daraus den voraussichtlichen monatlichen Mitgliedsbeitrag, den Zahlungsbetrag, mögliche Aufnahmegebühren und den nächsten regulären Einzugstermin.

Für den Familienbeitrag werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
Neuaufnahme Bei Eintritt in den Verein beträgt die einmalige Aufnahmegebühr 5,00 € je neu aufzunehmendem Mitglied.
Ihre Berechnung Noch keine Auswahl
Monatlich 0,00 €
Zahlungsbetrag –
Aufnahmegebühr 0,00 €
Nächster regulärer Einzug –
Zusammensetzung des Monatsbeitrags
  • Bitte treffen Sie zunächst Ihre Auswahl. 0,00 €
i Der angezeigte Termin ist der reguläre Einzugstermin. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug laut Beitragsordnung am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
i Ermäßigte Beitragsformen müssen schriftlich beantragt und gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
i Sektionsspezifische Zusatzbeiträge der Sektion Turnen werden in diesem Schnellrechner nicht berücksichtigt.
i Bei Säumnis wird nach der Beitragsordnung eine Mahngebühr von 5,00 € fällig. Maßgeblich ist stets die gültige Beitragsordnung des SV Chemie Genthin e. V.


SV Chemie Genthin e. V. · gültig ab 01.01.2027

Beitragsordnung

Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und weiteren Regelungen des SV Chemie Genthin e. V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.

Der Beitrag ist Bringschuld.
§ 3 Beschlüsse
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge werden jährlich im Voraus fällig und sind mindestens für jeweils ein Halbjahr zu den angegebenen Terminen zu zahlen. Bei Säumnis wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.
  3. Mit Eintritt in den Verein sind neben der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € mindestens die Monatsbeiträge für das laufende Halbjahr zu zahlen.
  4. Zahlungstermine:
10. Februar für das 1. Halbjahr
10. August für das 2. Halbjahr
10. März für das ganze Jahr
§ 4 Beiträge
Einmalige Aufnahmegebühr: 5,00 €
Beitragsklasse Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezifischer Beitrag / mtl. Monatlicher Mitgliedsbeitrag gesamt
01 Kinder bis zum 6. Geburtstag 6,50 € – 6,50 €
02 Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 7,50 € – 7,50 €
03 Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder
Freiwilliges Soziales Jahr

Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres)
7,50 € – 7,50 €
04 Erwachsene (ohne Hallennutzung)
Sportler im Spiel- und Wettkampfbetrieb
Sportler mit Nutzung von Sporthallen
Sportler mit Nutzung der Schwimmhalle
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
–
5,00 €
5,00 €
7,00 €
10,00 €
15,00 €
15,00 €
17,00 €
05 Familienbeitrag* / inkl. Aller im Haushalt lebender Kinder bis zum 18. Geburtstag

Für die erwachsenen Familienmitglieder entstehen Zusatzkosten pro Person und Monat bei
– Teilnahme am Wettkampf- und Spielbetrieb
– Nutzung von Sporthallen
– Nutzung der Schwimmhalle
23,00 € –

5,00 €
5,00 €
7,00 €
23,00 €

plus
06 Passive Mitglieder 6,00 € – 6,00 €
07 Ehrenmitglieder o. B. – –
* Definition Familie: Eine Familie besteht aus einem Elternpaar und mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Zur Vermeidung von Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll, durch Vorstandsbeschluss der Beitrag gemindert oder erlassen werden. Eine Antragstellung rückwirkend ist nicht möglich.

Für die Beitragshöhe der Klassen 1-3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.

  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03, 05 und 06 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen – Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
  5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter der Gläubiger-ID: DE65ZZZ00002461144 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) ein.
Halbjährlich – bis zum 10.02. für das 1. Halbjahr
Halbjährlich – bis zum 10.08. für das 2. Halbjahr
Jährlich – bis zum 10.03. jährlicher Einzug

Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

  1. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  2. Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
7.1 Sektion Turnen
Mitgliedsstatus Grundbeitrag / mtl. Sportartspezif. Beitrag / mtl. Monatl. Mitgl.-Beitrag gesamt
Kinder bis zum 6. Geburtstag 6,50 € 5,00 € 11,50 €
Kinder ab dem 6. Geburtstag
1. Familienmitglied
7,50 € 19,00 € 26,50 €
2. Familienmitglied 7,50 € 14,00 € 21,50 €
3. Familienmitglied 7,50 € 9,00 € 16,50 €
ab 4. Familienmitglied 7,50 € 4,00 € 11,50 €
§ 5 Gebühren

Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall durch den Vorstand festzulegen sind.

Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.

§ 6 Vereinskonto
Kontoinhaber SV Chemie Genthin e.V.
Bank Sparkasse MagdeBurg
IBAN DE07 8105 3272 0711 0035 99
BIC NOLADE21MDG
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt

Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.

Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde am 06.05.2026 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.01.2027 in Kraft.

Formulare & Downloads

Die Beitragsordnung und die benötigten Formulare können hier direkt als PDF geöffnet werden.

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