Beitragsordnung
Wichtige Information
Neue Beitragsordnung ab 01.01.2027
Die Mitgliederversammlung des SV Chemie Genthin e. V. hat am 06.05.2026 eine neue Beitragsordnung beschlossen. Diese tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Beitragsordnung
Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und weiteren Regelungen des SV Chemie Genthin e. V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.
§ 3 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge sind mindestens halbjährlich zu zahlen und sind zu folgenden Terminen fällig:
- Mit Eintritt in den Verein sind neben der Aufnahmegebühr mindestens die Monatsbeiträge für das laufende Halbjahr zu zahlen.
§ 4 Beiträge
| Beitragsklasse | Mitgliedsstatus | Grundbeitrag / mtl. | Sportartspezifischer Beitrag | Monatl. Mitgliedsbeitrag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 01 | Kinder bis zum 6. Geburtstag | 5,00 € | – | 5,00 € |
| 02 | Jugendliche bis zum 18. Geburtstag | 6,00 € | – | 6,00 € |
| 03 | Erwachsene über 18 Jahre | 9,00 € | – | 9,00 € |
| 03.1 |
Trainierende Breitensportler
– aktive erwachsene Wettkampfsportler – Sportler mit Nutzung v. Sporthallen – Sportler mit Nutzung d. Schwimmhalle |
9,00 € 9,00 € 9,00 € |
3,00 € 3,00 € 5,00 € |
12,00 € 12,00 € 14,00 € |
| 04 | Ehrenmitglieder | o. B. | – | – |
| 05 | Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder / Jugendliche bis z. 18. Geburtstag) | 20,00 € | – | 20,00 € |
| 06 |
Junge Erwachsene in Ausbildung,
im Bundesfreiwilligen Dienst oder
Freiwilliges Soziales Jahr
Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres) |
6,00 € | – | 6,00 € |
| 07 | Passive Mitglieder | 6,00 € | – | 6,00 € |
| 08 | Einmalige Aufnahmegebühr f. Erwachsene | 5,00 € | – | – |
| 09 | Einmalige Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche | 4,00 € | – | – |
- Für die Beitragshöhe der Klassen 1–3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.
-
Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse
05–07 müssen schriftlich beantragt, die Begründung
ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen
werden.
Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen-Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
- Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Mandatsreferenz: interne Vereins-Mitgliedsnummer
Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
- Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
| Mitgliedsstatus | Grundbeitrag / mtl. | Sportartspezif. Beitrag / mtl. | Monatl. Mitgl.-Beitrag gesamt |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum 6. Geburtstag | 5,00 € | 5,00 € | 10,00 € |
|
Kinder ab dem 6. Geburtstag
1. Fam.Mitglied |
6,00 € | 19,00 € | 25,00 € |
| 2. Fam.Mitglied | 6,00 € | 14,00 € | 20,00 € |
| 3. Fam.Mitglied | 6,00 € | 9,00 € | 15,00 € |
| ab 4. Fam.Mitglied | 6,00 € | 4,00 € | 10,00 € |
§ 5 Gebühren
Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall durch den Vorstand festzulegen sind.
Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.
Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.
§ 6 Vereinskonto
§ 7 Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.
Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 25.04.2024 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Formulare & Downloads
Die Beitragsordnung und die benötigten Formulare können hier direkt als PDF geöffnet werden.
Beiträge
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Beitragsordnung
Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und weiteren Regelungen des SV Chemie Genthin e. V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.
§ 3 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden jährlich im Voraus fällig und sind mindestens für jeweils ein Halbjahr zu den angegebenen Terminen zu zahlen. Bei Säumnis wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.
- Mit Eintritt in den Verein sind neben der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € mindestens die Monatsbeiträge für das laufende Halbjahr zu zahlen.
- Zahlungstermine:
§ 4 Beiträge
| Beitragsklasse | Mitgliedsstatus | Grundbeitrag / mtl. | Sportartspezifischer Beitrag / mtl. | Monatlicher Mitgliedsbeitrag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 01 | Kinder bis zum 6. Geburtstag | 6,50 € | – | 6,50 € |
| 02 | Jugendliche bis zum 18. Geburtstag | 7,50 € | – | 7,50 € |
| 03 |
Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder Freiwilliges Soziales Jahr Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres) |
7,50 € | – | 7,50 € |
| 04 |
Erwachsene (ohne Hallennutzung) Sportler im Spiel- und Wettkampfbetrieb Sportler mit Nutzung von Sporthallen Sportler mit Nutzung der Schwimmhalle |
10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € |
– 5,00 € 5,00 € 7,00 € |
10,00 € 15,00 € 15,00 € 17,00 € |
| 05 |
Familienbeitrag* / inkl. Aller im Haushalt lebender Kinder bis
zum 18. Geburtstag Für die erwachsenen Familienmitglieder entstehen Zusatzkosten pro Person und Monat bei – Teilnahme am Wettkampf- und Spielbetrieb – Nutzung von Sporthallen – Nutzung der Schwimmhalle |
23,00 € |
– 5,00 € 5,00 € 7,00 € |
23,00 € plus |
| 06 | Passive Mitglieder | 6,00 € | – | 6,00 € |
| 07 | Ehrenmitglieder | o. B. | – | – |
Für die Beitragshöhe der Klassen 1-3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03, 05 und 06 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
- Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen – Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.
- Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
- Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:
| Mitgliedsstatus | Grundbeitrag / mtl. | Sportartspezif. Beitrag / mtl. | Monatl. Mitgl.-Beitrag gesamt |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum 6. Geburtstag | 6,50 € | 5,00 € | 11,50 € |
| Kinder ab dem 6. Geburtstag 1. Familienmitglied |
7,50 € | 19,00 € | 26,50 € |
| 2. Familienmitglied | 7,50 € | 14,00 € | 21,50 € |
| 3. Familienmitglied | 7,50 € | 9,00 € | 16,50 € |
| ab 4. Familienmitglied | 7,50 € | 4,00 € | 11,50 € |
§ 5 Gebühren
Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall durch den Vorstand festzulegen sind.
Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.
Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.
§ 6 Vereinskonto
§ 7 Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.
Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 06.05.2026 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Formulare & Downloads
Die Beitragsordnung und die benötigten Formulare können hier direkt als PDF geöffnet werden.










