Mitgliedsbeiträge /Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Chemie Genthin e.V.

 

§ 1 Grundsatz

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen auf der Grundlage §23 der Satzung in der Fassung vom 22.03.2018.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Solidaritätsprinzip

 

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen.

 

§ 3 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen.

       Der Vorstand legt die Gebühren fest.

               2. Die festgesetzten Beiträge sind mindestens

                   quarteilsweise zu zahlen.

       Die Fälligkeit wird zu folgenden Terminen fällig:

 quartalsweise Zahlung bis zum 10. des ersten Quartalsmonats

 halbjährliche Zahlung   bis zum 10.02. für das 1. Halbjahr

                          bis zum 10.07. für das 2. Halbjahr

                     jährliche Zahlung        bis zum 10.03.

 

            3.  Mit Eintritt in den Verein sind neben der Aufnahmegebühr

                 mindestens die Monatsbeiträge für das laufenden Quartal

                 zu zahlen.

 

§ 4 Beiträge

 

Beitragsklasse

Mitgliedsstatus

Monatsbeitrag

01

Kinder bis zum 6. Geburtstag

4,00 €

02

Jugendliche bis zum 18. Geburtstag

5,00 €

03

Erwachsene über 18 Jahre

8,00 €

04

Ehrenmitglieder

o. B.

05

Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder /Jugendliche bis z. 18. Geburtstag)

20,00 €

06

Junge Erwachsene in Ausbildung, im Bundesfreiwilligen Dienst oder

Freiwilliges Soziales Jahr

Studenten (bis Vollendung des 27. Lebensjahres)

5,00 €

07

Passive Mitglieder

5,00 €

08

Einmalige Aufnahmegebühr f. Erwachsene

5,00 €

09

Einmalige Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche

4,00 €

 

Zur Vermeidung von Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll, durch Vorstandsbeschluss der Beitrag gemindert oder erlassen werden. Eine Antragstellung rückwirkend ist nicht möglich.

 

  1. Für die Beitragshöhe der Klassen 1-3 ist der Monat, der auf dem Geburtstag folgt, maßgebend.

  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 – 07 müssen schriftlich beantragt, die Begründung ggf. mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zu Beginn des Monats mit dem die Änderung beginnen soll dem Sportbüro mitzuteilen, unter anderem bezüglich der Nutzung der Schwimmhalle / Sporthalle.

  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen – Anhalt, den Kreissportbund und die Sportversicherung über den Landessportbund Sachsen-Anhalt.

  5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter der Gläubiger-ID: DE65ZZZ00002461144 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer)

mindestens quartalsweise bis zum 10. des ersten Quartalsmonat

halbjährlich bis zum 10.02. für das 1. Halbjahr

             bis zum 10.07. für das 2. Halbjahr

             jährlich bis zum 10.03. ein.

Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

  1. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

  2. Zwecks Deckung von höheren Aufwendungen für einzelne Sportarten werden monatliche Zusatzbeiträge für jedes Mitglied, außer Ehrenmitglieder, erhoben:

    1. Sektion Turnen

      1. Kinder bis zum 6. Geburtstag 6,00 €

      2. Mitglieder ab dem 6. Geburtstag

               1. Familienmitglied 20,00 €

               2. Familienmitglied 15,00 €

               3. Familienmitglied 10,00 €

               ab 4. Familienmitglied je 5,00 €

      2. trainierende Breitensportler

         aktive erwachsene Wettkampfsportler 2,00 €

        oder alle Sportler mit Nutzung von Sporthallen 2,00 €

        alle Sportler über 18 Jahre bei Nutzung der Schwimmhalle 4,00 €

 

§ 5 Gebühren

 

Für zusätzliche Angebote, z.B. Sportkurse können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall festzulegen sind.

 

Mit dem Aufnahmeantrag erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV) die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung. Die personengeschützten Daten werden vom Verein zur Mitgliederpflege auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

Der Verein hat dazu eine eigene Datenschutzgrundordnung beschlossen, die im Sportbüro oder auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden kann.

 

 

 

§ 6 Vereinskonto

 

Kontoinhaber: SV Chemie Genthin e.V.

 

Bank: Sparkasse MagdeBurg

 

IBAN: DE07 8105 3272 0711 0035 99

 

BIC: NOLADE21MDG

 

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 7 Vereinsaustritt

 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Ableben oder durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. und 31.12.

Ausnahmen können z.B. bei Schulabschluss, Studienabschluss, Wohnortwechsel auf Antrag durch den Vorstand beschieden werden.

 

 

§ 8 Inkrafttreten

 

Die Beitragsordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

 

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 28.04.2022

Aufnahmeformular

 

SEPA-Lastschrift